Barrierefreiheitserklärung

Die Universität Wien ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://smart.univie.ac.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Manche interaktiven Elemente (Navigation, Filter) haben keine sichtbare Fokus-Auszeichnung (2.4.7 Fokus Sichtbar) und sind mit der Tastatur nicht erreichbar. (2.1.1 Tastatur).
  • Manche Elemente haben zu geringe Farbkontraste (1.4.3. Kontrast (Minimum)).
  • Manche Elemente haben keinen aussagekräftigen Titel (1.1.1 Nicht-Text-Inhalt, 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
  • Überschriftenebenen werden nicht immer korrekt verwendet (4.1.1 Syntaxanalyse).
  • Informationen zu den Formularfeldern werden von manchen Screenreadern nicht vorgelesen (3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen).
  • Die Filter bei den Suchergebnissen sind mit mobilen Screenreadern (Talkback, VoiceOver on iPhone) nicht erkennbar (1.3.5 Eingabezweck identifizieren).
  • Die Sprache der Website kann nicht bestimmt werden (3.1.1 Sprache der Seite).
  • Listen sind nicht richtig strukturiert und können damit nicht programmatisch bestimmt werden (1.3.1 Information, Struktur und Beziehung).
  • Suchergebnisse sind nicht in Form einer Statusmeldung vorhanden (4.1.3 Statusmeldungen) und sie sind nicht richtig strukturiert (1.3.1 Information, Struktur und Beziehung).
  • Die Navigation im Kopfbereich der Seite ist mit der Tastatur bzw. dem Screenreader erst nach dem Inhalt erreichbar bzw. schwer zu bedienen (2.4.3 Fokus-Reihenfolge).

Diese Unvereinbarkeiten werden im nächsten Entwicklungszyklus behoben.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Anderssprachige Teile der Webseite sind nicht als solche gekennzeichnet (3.1.2 Sprache von anderssprachigen Sätzen und Wörtern). Texte werden in alten IT-Systemen eingegeben, die nicht mehr weiterentwickelt werden und keine Möglichkeit zur Eingabe von HTML-Tags haben.

Daher würde die Anpassung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.

Diese Erklärung wurde am 19. April 2023 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, so bitten wir Sie, uns diese per Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Bitte senden Sie sämtliche Mitteilungen und Anregungen an smart.isw@univie.ac.at. Beschreiben Sie das Problem und führen Sie bitte die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt: Mag. Gerald Steindl, BSc
smart.isw@univie.ac.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.